Zufolge der Auftragserteilung, ganz gleich, ob diese schriftlich oder auf eine andere Art erfolgte,
haben die nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere der Eigentumsvorbehalt, Rechtswirksamkeit erlangt.
Abweichende Bedingungen des Käufers zufolge besonderer Einkaufsvorschriften erfordern zur Erlangen der Gültigkeit unsere schriftliche Anerkennung.
Die Preise unserer jeweils gültigen Listen, Kataloge oder sonstigen Drucksachen und Angebote verstehen sich ab unserem Lager,
wenn nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.1. Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend, einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt von unserem Angebot behalten wir uns vor.
Abmachungen und Vereinbarungen mit unseren Vertretern oder Angestellten erhalten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Durchführung der Lieferung Rechtsgültigkeit.
Eventuelle Druck- oder Schreibfehler in unseren Listen, Katalogen, sonstigen Drucksachen und Rechnungen berechtigen uns zu einer nachträglichen Korrektur.
1.2. Lieferung nur per Nachnahme oder Packetdienst, Kosten übernimmt der Empfänger, bei Annahmeverweigerung übernimmt der Besteller sämtliche dadurch entstandene Kosten.
1.3. Bei Bestellungen von Maschinen oder Geräten wenden Sie sich bitte an unser Callcenter Tel.: +43 (0)5523 /54555 0.
Zusagen betreffs Lieferzeit werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Bei etwaigem Lieferverzug werden Schadenersatzansprüche jeder
Art ausgeschlossen, ganz gleich, aus welcher Ursache der Lieferverzug entstanden ist.
Die Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Lager und zwar unversichert. Frachtfreie Versendungen oder Zustellungen erwirken
keine Änderung dieser Lieferbedingung.
Verpackung wird im allgemeinen zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgeholt. Spezielle Verpackungskosten und deren Rückgaberecht werden auf der
Rechnung gesondert vermerkt.
Qualitätsbeanstandungen und Reklamationen jeder Art Preise, Zahlungsbedingungen usw.- sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungserhalt geltend zu machen.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder gröbst fahrlässig herbeigeführt. Solche Ansprüche können außerdem nur innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung geltend gemacht werden.
Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen die Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Unsere Ersatzpflicht für Sachschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (BGBI. 99/1988) ist einschließlich aller Regreßansprüche ausgeschlossen.
Der Besteller ist verpflichtet, beim Einsatz der von uns gelieferten Geräte und sonstigen Waren alle zum Schutz von Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen sowie Betriebs- und Gebrauchsanleitung,
genauestens einzuhalten und beim Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen.
Den Haftungsausschluß und die Verpflichtungen nach Punkt 3.1. Absatz 5 hat der Besteller seinen Abnehmern zu überbringen und diese aufzufordern, diesen Haftungsausschluß und diese Verpflichtungen auch ihren Abnehmern weiter zu übertragen.
Ferner verpflichtet sich der Besteller, uns von Haftungsfällen unverzüglich zu verständigen und uns die notwendigen Unterlagen zu überlassen. Die Rückgabe von qualitativ bemängelten Waren hat daher binnen
8 Tagen nach Warenerhalt zu erfolgen und bedarf der vorausgehenden schriftlichen oder telefonischen Verständigung. Schadenersatz wird nur in Form einer Ersatzlieferung geleistet.
3.2. Warenrücksendung:
Zur Gutschrift oder zum Umtausch zurückgestellte Liefergegenstände werden nur dann zurückgenommen, wenn sie originalverpackt und in einwandfreiem Zustand und unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung oder des Lieferscheines
binnen vier Wochen nach der Lieferung bei uns eintreffen.
Liefergegenstände mit dem Vermerk Sonderartikel werden nicht zurückgenommen, es sei denn, daß wir mit der Zurücknahme ausdrücklich einverstanden sind.
In jedem Fall berechnen wir dem Besteller bei Zurücknahme von Liefergegenstände eine Manipulationsgebühr von 10 % des Fakturenwertes. Sonstige Warenrückgaben (auch Austausch) können ausnahmslos nur innerhalb 30 Tagen von Warenerhalt erfolgen,
nicht von uns gelieferte Ware kann grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Artikel einer Sonderbestellung können nicht zurückgenommen werden.
Sämtliche Warenrücksendungen können nur bei frei Hauslieferung mit Bekanntgabe der Rechnungsnummer übernommen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Rücklieferungsbedingungen sind wir berechtigt,
die uns entstehenden Fracht- und Portospesen vom Gutschriftsbetrag abzusetzen. Grundsätzlich müssen wir uns für zeitaufwendige Rücksendungen (Sortierung, Zahlung, Ermittlung der Verkaufspreise mangels angegebener Rechnungsnummern etc.) Vorbehalten.
Von uns erteilte Rechnungen sind unabhängig vom Recht der Mängelrüge innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Feldkirch.
Die Anfechtung unserer Forderungen ist ausgeschlossen. Wenn sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert, ganz gleich aus welchen Gründen, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen,
alle unsere vorherigen Zusagen hinsichtlich Zahlungsziel sind in einem solchen Falle gegenstandslos und hinfällig.
Bei Zahlungsverzug werden jeweils die üblichen Verzugszinsen zuzüglich MwSt. berechnet. Die jederzeitige Änderung des Zinssatzes bleibt uns stets vorbehalten. Für jede im Postweg ausgesandte oder telefonisch erfolgte
Mahnung werden derzeit EUR 2,91 / ATS 40,-- pro Mahnung zuzüglich MwSt. berechnet. Die jederzeitige Erhöhung dieses Betrages bleibt uns ebenfalls stets vorbehalten.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß wir nicht verpflichtet sind, vor der Einbringung einer gerichtlichen Klage, 3 Mahnbriefe im Postwege zu versenden dies auch nicht per Einschreibebrief.
Mit der Annahme unserer Lieferung bzw. Rechnung gilt auch als vereinbart, daß wir sämtliche vorprozessialen Kosten, wie z. B. Bearbeitungskosten des Inkassobüros oder Anwaltes, zusammen mit unseren eigenen Mahnspesen und Zinsen in einer Summe einzufordern berechtigt sind.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Die Hergabe eines Schecks oder Wechsels durch den Käufer gilt erst mit vollständiger Einlösung (inklusive Nebenkosten) als Zahlung.
Im Falle einer Veräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetriebe des Käufers geht der Weiterveräußerungspreis bis zur Höhe unserer offenen Forderung nicht in das Eigentum des Käufers über.
Dieser hat den Weiterveräußerungspreis gesondert zu verwahren und an uns abzuföhren. Im Falle einer Weiterveräußerung auf Kredit hat diese unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen, wobei uns schon jetzt die Forderung gegen den Kunden bis zur Höhe unserer Forderung abgetreten wird.
Soweit die Käufer die von uns gelieferte Ware bearbeitet oder verarbeitet, steht uns verhältnismäßig Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu. Solange unser Vorbehaltseigentum besteht, ist der Käufer verpflichtet, uns von Pfändungen und Veräußerungen auf Kredit zu verständigen
sowie Pfandgläubiger, Exekutionsgericht und Erwerber auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Dies gilt sinngemäß auch für die Geldendmachung eines Retentionsrechtes an der von uns gelieferten Ware.
|